Online-Notartermine mit Online-Ausweis und Lichtbild erledigen
- Name des Diensteanbieters:
- Bundesnotarkammer
- Einsatzbereich:
- Verwaltungsleistung
- Region:
- bundesweit
- Anbieter:
- Bundesbehörde

Wer eine GmbH oder einen Verein gründen will, eine Geschäftsführung übernimmt oder die Geschäftsadresse seiner Gesellschaft ändern möchte, muss nicht mehr ins Notarbüro gehen, sondern kann dies bequem auch online erledigen. Denn Beurkundungen zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sowie alle Anmeldungen zum Gesellschafts-, Handels-, Genossenschafts- Vereins-, und Partnerschaftsregister sind digital möglich.
Hierfür hat die Bundesnotarkammer ein zentrales Portal für Online-Notartermine entwickelt. Darüber können Bürgerinnen und Bürger zahlreiche notarielle Angelegenheiten digital erledigen.
Um einen Online-Notartermin per Videokonferenz zu vereinbaren, wählen Sie ein Vorhaben aus, das Sie online beurkunden lassen möchten und registrieren sich über eine Webanwendung. Benötigt werden nur ein Laptop oder Tablet, ein Smartphone und ein aktuelles Ausweisdokument.
Die erforderliche sichere Identifizierung erfolgt mit dem Online-Ausweis oder anderen nationalen und europäischen Identitätsmitteln auf dem Sicherheitsniveau „hoch“.
Zusätzlich wird in einem gesonderten technischen Vorgang das Lichtbild aus dem Chip ausgelesen. Das geht bei Personalausweisen der neuesten Generation, die seit 2. August 2021 ausgegeben werden, sowie bei Reisepässen, elektronischen Aufenthaltstiteln und europäischen Ausweisdokumenten. Das Auslesen des Lichtbildes ist nur mit Zustimmung der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers zulässig und kann entfallen, sofern die Person der Notarin oder dem Notar bekannt ist. Der Abgleich des ausgelesenen Lichtbildes aus dem deutschen oder europäischen Ausweisdokument mit der an der Videokonferenz teilnehmenden Person ermöglicht es den Notarinnen und Notaren, sich von der höchstpersönlichen Mitwirkung der anwesenden Person an der Beurkundungsverhandlung zu überzeugen.
Die Beurkundung erfolgt in einer Videokonferenz ebenfalls über das System der Bundesnotarkammer. Nach der Identitätsprüfung geht es weiter wie bei einer Präsenzbeurkundung: Die Urkunde wird vorgelesen, offene Fragen werden geklärt und am Ende folgt die Unterzeichnung. Hierbei tritt an die Stelle der Unterschrift eine qualifizierte elektronische Signatur, die das System auf Basis des Ausweisdokuments für die Beteiligten erstellt.
Die Notar-App können Sie kostenlos im Google Play Store und im App Store von Apple herunterladen.
Zum Portal der Bundesnotarkammer für das notarielle Online-Verfahren gelangen Sie mit der Internetadresse www.online.notar.de.
Ausführliche Informationen zur Gründung einer GmbH erhalten Sie unter www.gmbh-gruenden.notar.de sowie zur Vereinsgründung unter www.verein-gruenden.notar.de.