Nationales Waffenregister – Betroffenenauskunft mit BundID und Online-Ausweis beantragen
- Name des Diensteanbieters:
- Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Einsatzbereich:
- Verwaltungsleistung
- Region:
- bundesweit
- Anbieter:
- Bundesbehörde

Im Nationalen Waffenregister werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Geführt wird es vom Bundesverwaltungsamt (BVA).
Bürgerinnen und Bürger, die eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Auskunft darüber erhalten, welche Daten zu ihrer Person, ihren Erlaubnissen und ggf. ihren Waffen(teilen) im Register gespeichert sind. Das können zum Beispiel Daten über die Waffenbehörde sein, von der Sie die Erlaubnis zum Besitzen beziehungsweise Tragen Ihrer Waffe bekommen haben.
Den kostenfreien Antrag auf Auskunft auf dem Nationalen Waffenregister als Betroffene oder Betroffener können Sie auf digitalem Weg mit Ihrem Online-Ausweis stellen. Hierzu benötigen Sie eine BundID, die Sie mit Ihrem Online-Ausweis schnell und einfach anlegen können.
Beim Onlineantrag über das Bundesportal mit Ihrem Online-Ausweis ist keine vorherige Beglaubigung von Unterlagen mehr notwendig. Weil der Postweg entfällt, kann das BVA die Anträge direkt bearbeiten und Sie sparen dadurch Zeit.
Hier geht es zum Online-Antrag für eine Betroffenenauskunft aus dem Nationalen Waffenregister im Bundesportal.
Hier geht es zur BundID.