Auskunft aus dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder
- Name des Diensteanbieters:
- Deutsche Landesjustizverwaltungen
- Einsatzbereich:
- Verwaltungsleistung
- Region:
- bundesweit
- Anbieter:
- Bundesbehörde
Über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder sind die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. Zivilprozessordnung (ZPO) verfügbar.
Damit kommen die deutschen Landesjustizverwaltungen ihrer Verpflichtung aus dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) nach.
In dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder stehen die Daten aus den 16 Schuldnerverzeichnissen der Länder zur Recherche bereit.
Mit dem Online-Ausweis können sich im Schuldnerverzeichnis eingetragene Schuldnerinnen und Schuldner sowie andere Stellen schnell und einfach am Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder registrieren und anmelden.
Bei einer Registrierung mit dem Online-Ausweis entfällt das Ausfüllen der Registrierungsmaske. Die persönlichen Daten werden automatisch übernommen.
Wird die Registrierung über die entsprechende Maske im Portal vorgenommen, muss zudem auf die Zustellung einer PIN gewartet werden. Diese Wartezeit entfällt bei der Registrierung mit dem Online-Ausweis.
Der Abruf der Informationen ist größtenteils kostenpflichtig. Eine Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ist in der Regel kostenfrei.
Das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder stellt das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag aller Bundesländer zur Verfügung.
Hier geht es zum Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.