- Name des Diensteanbieters:
- AUTHADA GmbH
- Einsatzbereich:
- Identifizierungslösung
- Region:
- bundesweit
- Anbieter:
- Unternehmen
Mit AUTHADA ident können Unternehmen ihre Neu- und Bestandskundinnen und -kunden innerhalb weniger Sekunden und rechtskonform zum Geldwäschegesetz sowie zum Telekommunikationsgesetz identifizieren.
Die Kundinnen und Kunden benötigen dazu nur ein NFC-fähiges Smartphone bzw. Tablet oder einen Rechner sowie ihren Personalausweis mit aktiviertem Online-Ausweis. Eine Software für die Identifizierung müssen sie nicht installieren.
Für diesen schnellen und sicheren Service integrieren Unternehmen AUTHADA ident als White-Label SDK direkt in ihre Apps oder sie verwenden die Standalone App von AUTHADA.
Die Kunden werden elektronisch identifiziert, der sog. Customer Onboarding Prozess (Know-Your-Customer – KYC) wird beschleunigt.
AUTHADA ist Identifizierungsdiensteanbieter gemäß § 21 b PAuswG.
Hier geht’s zu den Informationen über AUTHADA ident.
Die AUTHADA Ident-App finden Sie im Google Play Store hier und im App Store von Apple hier.
Identifizierungslösungen
Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (seit Juli 2017 in Kraft) gibt es die Möglichkeit, Identifizierungslösungen mit der Online-Ausweisfunktion anzubieten.
Ein Teil der Identifizierungsdienste wird in das Online-Angebot integriert, dem gegenüber sich Ihre Kundinnen und Kunden identifizieren sollen. Bei anderen Lösungen werden Ihre Kundinnen und Kunden für das Online-Ausweisen zu dem Dienst weitergeleitet und kehren anschließend wieder zu Ihrer Internet-Präsenz zurück.
In beiden Fällen benötigen Sie keine eigene eID-Infrastruktur für das Online-Ausweisen mit dem Personalausweis und dem elektronischen Aufenthaltstitel.
Durch den schnellen und komfortablen elektronischen Identifizierungsdienst können Sie die Abbruchquote verringern und mit Ihren Kundinnen und Kunden einfach online rechtssichere Geschäfte vereinbaren sowie Verträge abschließen.
Die Anbieter von Identifizierungslösungen bieten Ihnen Dienste an, die von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate zugelassen wurden und die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik einhalten.