Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR

Vorderseite der eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des EWR mit den Angaben von Frau Erika Mustermann. Sichtbar sind das Logo der Online-Ausweisfunktion, die Seriennummer und die CAN, Angaben zum Namen, Vornamen, Geburtsdatum und der Gültigkeit. Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat Bürgerinnen und Bürger der EU und Angehörige des EWR ab 16 Jahren können die eID-Karte beantragen. Dadurch können Sie sich einfach und sicher online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen. Zur Beantragung benötigen Sie ein von Ihrem Heimatstaat gültiges Identitätsdokument.