Umsetzungsbedarf und Auswirkungen der eIDAS-Verordnung für elektronische Verfahren der deutschen Verwaltung
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24.08.2016
Die Verordnung der EU über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, kurz eIDAS-Verordnung, enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen für die öffentliche Verwaltung in den Bereichen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste". Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen.
Die Regelungen zu Vertrauensdiensten sind zum 1. Juli 2016 wirksam, die Umsetzung im Bereich der elektronischen Identifizierung ist bis zum 18. September 2018 abzuschließen.
Das Bundesministerium des Innern und Heimat hat das vorliegende Informationspapier erarbeitet, um allen Behörden einen ersten Überblick über den in Deutschland notwendigen Handlungs- und Umsetzungsbedarf im Bereich "Elektronische Identifizierung" zu verschaffen.
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