Ich bin in meiner Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt. Welche alternativen Möglichkeiten zur Antragstellung im Bürgeramt habe ich?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Bürgerämter haben – in Abhängigkeit ihrer finanziellen und personellen Ressourcen – die Möglichkeit, auch mobile Erfassungslösungen der Bundesdruckerei GmbH für die Aufnahme der Antragsdaten am Aufenthaltsort der antragstellenden Person anzubieten und einzusetzen. Derartige Angebote richten sich insbesondere an Personen, die nicht nur vorübergehend erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind. Diese sogenannten mobilen Bürgerämter können beispielweise in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern zum Einsatz kommen.

Zur Klärung, ob und inwieweit bei Ihnen vor Ort ein solcher Service angeboten wird, kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Bürgeramt.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich unter bestimmten Umständen von der Ausweispflicht generell befreien lassen (vgl. § 1 Absatz 3 des Personalausweisgesetzes). Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel für betreute oder dauerhaft untergebrachte Personen sowie für Personen, die erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Einen Antrag auf generelle Befreiung von der Ausweispflicht stellen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Das behördliche Schreiben zur Befreiung von der Ausweispflicht verlängert die Gültigkeit des alten Ausweisdokuments nicht.

Hat Ihre Behörde Sie von der Ausweispflicht befreit und möchten Sie nun aber Identifizierungsvorgänge mit dem Online-Ausweis (eID des Personalausweises) oder beispielsweise mit PostIdent wahrnehmen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Sie können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen.