Welche Möglichkeiten der Gebührenreduzierung oder Gebührenbefreiung bei Bedürftigkeit habe ich?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Gebühr für den Personalausweis kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist (§ 1 Absatz 6 der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis).

Über eine eventuelle Gebührenreduzierung bzw. -befreiung entscheidet das Bürgeramt. Deshalb sollten Sie Ihr Anliegen bei der Antragstellung ansprechen.