Warum ist die Gebühr für den Personalausweis am 1. Januar 2021 angehoben worden?
Häufig nachgefragt
Die Personalausweisgebühr wurde zehn Jahre nicht angehoben und wurde für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, am 1. Januar 2021 auf 37,00 EUR erhöht. Der Gesetzgeber hat in § 31 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes festgelegt, dass die Gebühr für den Personalausweis die Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken soll.
Aufgrund gestiegener Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung war diese erforderliche Kostendeckung im bundesweiten Durchschnitt schon seit einigen Jahren jedoch nicht mehr gegeben. Die Gebühr wurde somit angehoben, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen.
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, bleibt die ermäßigte Personalausweisgebühr wie gewohnt 22,80 EUR.
Jeder Personalausweis ermöglicht dank des integrierten Online-Ausweises - nach Vollendung des 16. Lebensjahres – die bequeme Nutzung digitaler Angebote, die einen sicheren Identitätsnachweis erfordern.
Sie können viele NFC-fähige Smartphones als Lesegerät für Ihren Online-Ausweis verwenden. Dafür benötigen Sie eine geeignete Software auf Ihrem Smartphone.
Ihr Online-Ausweis spart Kosten, Wege und Zeit. Sie können zum Beispiel immer mehr digitale Verwaltungsleistungen ohne Besuch im Bürgeramt in Anspruch nehmen. Wo Sie Ihren Online-Ausweis verwenden können, erfahren Sie hier.
Ist Ihr Online-Ausweis noch nicht aktiviert? Sie können ihn kostenlos in einem Bürgeramt aktivieren lassen und dort auch Ihre persönliche Geheimnummer (PIN) setzen. Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf servicesuche.bund.de.