Inwieweit wird die Gebühr des Personalausweises bei der Berechnung des Sozialhilfe- bzw. Bürgergeld-Satzes berücksichtigt?

Typ: Häufig nachgefragt

Zeitgleich mit der neuen Personalausweisgebühr ist auch das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG 2021) zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die ab dem 1. Januar 2021 geltende Personalausweisgebühr wurde bei der Berechnung der für die Höhe der Regelbedarfe zugrundeliegenden durchschnittlichen Verbrauchsausgaben entsprechend berücksichtigt. Dies gilt für Beziehende von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und für Beziehende des zum 1. Januar 2023 eingeführten Bürgergeldes.