Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland. An wen wende ich mich, wenn ich einen Personalausweis beantragen möchte?

Typ: Häufig nachgefragt

Sie können bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen einen Personalausweis beantragen.

Die für Sie in Frage kommende Auslandsvertretung sowie Informationen zur Beantragung bzw. Sperrung des Personalausweises im Ausland finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Als im Ausland lebende(r) Deutsche(r) können Sie Ihren Personalausweis auch bei einem Bürgeramt in Deutschland beantragen. Hierfür wird eine erhöhte Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Entgegennahme Ihres Antrags ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung in Deutschland darlegen können (vgl. § 8 Absatz 4 Personalausweisgesetz). Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Personalausweises vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt.