Kann ich meinen alten Personalausweis behalten?

Typ: Häufig nachgefragt

Der Personalausweis ist ebenso wie der vorläufige Personalausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Regelung verhindert weltweit, dass ein anderer Staat Ihren Personalausweis einbehalten und somit Ihre Reisefreiheit unberechtigt dauerhaft beschränken darf.

Wenn hoheitliche Stellen Ihren Personalausweis im Ausland einbehalten, müssen sie Ihren Personalausweis der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung übermitteln.

Diese Regelung schützt Ihre Belange im Ausland nachdrücklich. Zum Beispiel können im Einzelfall die konsularischen Vertretungen im Ausland oder inländische Behörden unter Verweis auf das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland die Herausgabe Ihres Personalausweises verlangen, falls dieser im In-/Ausland von Hotels oder Arbeitgebern als „Pfand“ zur Durchsetzung wirtschaftlicher Forderungen einbehalten wurde.

Ihren alten Personalausweis können Sie trotzdem behalten, wenn Sie das möchten. Geben Sie diesen Wunsch bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises im Bürgeramt an. Ihr Personalausweis wird dann entwertet und Sie können ihn als Andenken mitnehmen.