Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
Häufig nachgefragt
Wenn Sie ein mehrere Jahre gültiges Dokument für Ihr Kind beantragen wollen, können Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis kann Ihr Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig.
Sofern Sie eine über die EU hinausgehende, internationale Reise planen, sollten Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen. Reisepässe für Kinder sind maximal sechs Jahre gültig.
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Hat Ihr Kind ein Kinderreisepass, können Sie dieses Ausweisdokument bis zum Ende seiner Gültigkeit weiternutzen. Eine Neubeantragung, Verlängerung oder Aktualisierung ist nach dem Willen des Gesetzgebers seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr gestattet. Läuft der Kinderreisepass Ihres Kind in Kürze aus, können Sie einen Reisepass oder Personalauseis für Ihr Kind beantragen.
Für bestimmte Reiseziele, zum Beispiel die USA oder Kanada, ist die visumfreie touristische Einreise nur mit einem regulären Reisepass möglich. Soll Ihr Kind einen Kinderreisepass für die Reise nutzen (bis Ende des Jahres 2026 möglich), wäre für dieses Reisezielland - zusätzlich zum Kinderreisepass - ein Visum erforderlich. Auskünfte, ob Ihr Reiseziel- oder Transitland einen Kinderreisepass für die (ggf. visumfreie) Ein-/Durchreise anerkennt, finden Sie unter anderem in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.