Ich habe keinen festen Wohnsitz. Kann ich trotzdem einen Personalausweis erhalten?
Häufig nachgefragt
Ja, alle deutschen Staatsangehörigen können einen Personalausweis beantragen.
Auch wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, wie zum Beispiel dauerhaft Reisende oder Weltenbummlerinnen und Weltenbummler sowie obdachlose Personen, kann Ihnen ein Personalausweis ausgestellt werden.
Grundlage hierfür ist, dass Ihre Identität und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden können. Sofern Sie bei Antragstellung keine Unterlagen zu Ihrer Person vorlegen können, zum Beispiel keinen abgelaufenen Personalausweis oder ersatzweise keine Geburtsurkunde oder andere identitätsbegründende Dokumente, prüft die ausstellende Behörde Ihre Identität durch andere, geeignete Maßnahmen (siehe Nummern 6.3.1 ff. Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).
Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf servicesuche.bund.de.
Sofern Sie sich im Ausland aufhalten und einen Personalausweis bei der Auslandsvertretung beantragen, wird im Rahmen der Antragstellung in der Regel zur inländischen Passbehörde, die zuletzt einen Pass oder Personalausweis ausgestellt hat, Kontakt aufgenommen.
Die für Sie in Frage kommende Auslandsvertretung sowie Informationen zur Beantragung bzw. Sperrung des Personalausweises im Ausland finden Sie hier.
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, wird als Anschrift auf Ihrem Personalausweis Ihr derzeitiger Aufenthaltsort mit der Postleitzahl und dem Ortsnamen, aber ohne Straßenangabe eingetragen (siehe Nummer G.5.2.2 der Personalausweisverwaltungsvorschrift – PAusVwV).
Wenn Sie sich im Inland an einem neuen Ort anmelden und keine neue Anschrift haben, wird der neue Ort mit Postleitzahl und Ortsnamen als Anschrift auf Ihrem Personalausweis eingetragen.
Sofern Sie für längere Zeit oder dauerhaft ins Ausland gehen möchten und zum Zeitpunkt der Abmeldung bei Ihrem Bürgeramt eine neue Anschrift im Ausland noch nicht angeben beziehungsweise nicht glaubhaft nachweisen können, wird auf Ihrem Personalausweis „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen.
Wenn Sie im Ausland zu einem späteren Zeitpunkt einen Wohnsitz begründen und hierüber geeignete Nachweise, zum Beispiel eine ausländische Meldebescheinigung, einen Mietvertrag, Telefon-, Strom oder Gasrechnungen oder Ähnliches vorlegen können, können Sie bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung Ihren Auslandswohnsitz als Anschrift auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.