Die Elektronik meines Personalausweises funktioniert nicht. Wann ist die Reklamation meines Online-Ausweises gebührenfrei?

Typ: Häufig nachgefragt

Der Personalausweis als Sichtdokument ist grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsablauf gültig, unabhängig von einem Fehler in der Elektronik. Funktioniert der Online-Ausweis nicht, können Sie den Personalausweis innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit beim Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz reklamieren.

Gebührenfrei ist eine Reklamation des Online-Ausweises nur dann, wenn der Elektronik-Fehler bei der Produktion des Ausweises verursacht wurde.

Wurde der Personalausweis jedoch starken Belastungen ausgesetzt, bspw. mechanische Belastung wie das Sitzen auf der Geldbörse mit Personalausweis und ggf. Kleingeld, kann dies zur Beschädigung der Elektronik des Online-Ausweises führen. Im Reisepass ist aus diesen Gründen der folgende Hinweis enthalten: "Zur Erhaltung der Funktionalität der sensiblen Elektronik behandeln Sie den Online-Ausweis bitte mit der erforderlichen Sorgfalt." Aufgrund der geringen Größe des Personalausweises kann dieser Hinweis nicht auf dem Personalausweisdokument aufgedruckt werden.

Ist der Defekt des Online-Ausweises durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht worden, ist für die Neuproduktion des Ausweises die reguläre Gebühr zu entrichten.