Kann ich meinen Personalausweis über das Ablaufdatum hinaus verlängern?
Häufig nachgefragt
Nein, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus ist nicht möglich. Das hat der Gesetzgeber in § 6 Absatz 5 Personalausweisgesetz festgelegt.
Spätestens nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie daher einen neuem Personalausweis beantragen.
Wenn Ihr gültiger Personalausweis erst demnächst abläuft, können Sie bei berechtigtem Interesse bereits einen neuen Personalausweis beantragen.
Dazu sollten Sie vorab mit dem zuständigen Bürgeramt telefonisch klären, ob die Begründung für die von Ihnen beabsichtigte frühzeitige Antragstellung anerkannt werden kann.
Zuständig ist das Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie zum Beispiel auf servicesuche.bund.de.