Was muss ich zu Frisur und Make-Up bei biometrischen Passbildern beachten?

Typ: Häufig nachgefragt

Generell ist ein zum Zeitpunkt der Ausweisbeantragung ein aktuelles Lichtbild vorzulegen. Aktuell ist ein Lichtbild dann, wenn alle wesentlichen individuellen Merkmale des Gesichts auf dem Lichtbild wiedergegeben werden.

Haarausfall, Bartwuchs oder Bartstyling: Änderungen des Äußeren führen in der Regel nicht zur Ungültigkeit des Reisedokuments.

Frisur: Das Haarstyling hat auf die Feststellung der Identität in der Regel keinen Einfluss, da die Biometrie auf das Gesicht von der Stirn bis zum Kinn abstellt. Besondere Frisuren, die jedoch Teile des Gesichts bedecken, verhindern die Biometrietauglichkeit des Lichtbilds und werden daher zur Beantragung von Pass/Personalausweis abgelehnt.

Farbton der Haare: Eine andere Haarfarbe - im Vergleich zur Haarfarbe auf dem Lichtbild im Ausweisdokument - ist das in der Regel unbeachtlich. Wichtig ist, dass die Gesichtszüge auf der Lichtbildaufnahme – d.h. der von den Haaren freigehaltene Gesichtsbereich von der Stirn bis zum Kinn - zum Zeitpunkt der Ausweisbeantragung aktuell sind.

Make Up: Gewöhnliches Make Up ist beim Grenzübertritt in der Regel unproblematisch. Auch kann während einer Reise das Gesicht ungeschminkt sein, während auf dem Lichtbild gewöhnliches Make Up abgebildet ist. Besonderes Make-up, welches Muttermale/Leberflecken, Lachfalten/alterungsbedingte Falten, Narben, örtliche Pigmentstörungen der Haut oder andere sichtbare und dauerhaft vorhandene Merkmale verdeckt, kann das äußere Erscheinungsbild stark verändern. Sofern dieses besondere Make-Up auf dem Lichtbild im Ausweisdokument abgebildet und aber das Gesicht zum Reisezeitpunkt/ Grenzübertritt ungeschminkt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Grenzkontrolle erschwert ist oder aber eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr möglich und das Dokument ungültig und für die geplante Reise untauglich geworden ist. Die Entscheidung über die Art und Weise des Make-Up zum Zeitpunkt der Lichtbildaufnahme trifft grundsätzlich die antragstellende Person. Die Regeln zum Thema Make up sind dabei unabhängig vom Geschlecht.

Permanentes Make up, bspw. Tätowierungen und/oder ggf. Implantate im Gesicht und Schädelbereich, verändern das Aussehen dauerhaft und sind daher als individuelle Merkmale des Gesichts zu bewerten. Sie müssen auf der Lichtbildaufnahme im Ausweisdokument enthalten sein.

Die aktuelle Fotomustertafel wird unter

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/BMI24037-fotomustertafel.html

zur Verfügung gestellt.