Was passiert, wenn ich den PIN-Brief nicht erhalten habe?
Häufig nachgefragt
Ist der PIN-Brief auf dem Transport zu Ihnen verloren gegangen, können Sie kostenfrei einen neuen Personalausweis beantragen. Der zu dem erneut produzierten Personalausweis gehörende PIN-Brief wird an Ihr Bürgeramt geschickt und Ihnen dort zusammen mit dem neu produzierten Ausweisdokument übergeben.
Falls Sie keinen neuen Personalausweis beantragen möchten, können Sie bei Abholung Ihres Personalausweises in der Ausweisbehörde vor Ort Ihre persönliche sechsstellige PIN setzen. Das Bürgeramt teilt Ihnen dann Ihr Sperrkennwort mit. In diesem Fall verfügen Sie allerdings nicht über eine PUK .
Bitte beachten Sie: Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Ihren Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Waren Sie zum Antragszeitpunkt jünger und haben daher keinen PIN-Brief zum Personalausweis erhalten, können Sie nach Ihrem 16. Geburtstag die Online-Ausweisfunktion kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde einschalten lassen. Sie setzen dort Ihre sechsstellige PIN und bekommen von der Behörde das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion mitgeteilt.