Was kann ich tun, wenn ich den PIN-Brief nicht mehr finde?
Häufig nachgefragt
Ihr Personalausweis ist weiterhin gültig.
Ihr PIN-Brief für den Online-Ausweis wird nur einmal hergestellt. Nach Fertigstellung Ihres Ausweisdokuments werden Ihre Daten beim Ausweishersteller gelöscht. Eine Nachproduktion des PIN-Briefs ist deshalb nicht möglich.
Wenn Sie Ihren PIN-Brief verloren haben oder Ihre PIN nicht mehr wissen, können Sie kostenfrei in Ihrem Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen. Das Bürgeramt teilt Ihnen zudem auf Wunsch Ihr Sperrkennwort mit.
Wenn Sie den PIN-Brief und zusätzlich auch den Personalausweis verloren haben oder der Ausweis gestohlen wurde, melden Sie den Verlust Ihres Ausweises bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.
Die telefonische Sperrhotline können Sie nur nutzen, wenn Sie Ihr Sperrkennwort kennen.
Bitte beachten Sie:
Ihren Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Waren Sie zum Antragszeitpunkt jünger, können Sie nach Ihrem 16. Geburtstag den Online-Ausweis kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde einschalten lassen. Sie setzen dort Ihre sechsstellige PIN.