Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland. Kann ich die Online-Ausweisfunktion ebenfalls nutzen?
Häufig nachgefragt
Auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland und ohne Wohnsitz im Inland können seit dem 1. November 2019 die Online-Ausweisfunktion mit ihrer Anschrift nutzen, da anstelle der bisherigen Angabe "keine Wohnung in Deutschland" die Wohnadresse im Ausland im Personalausweis eingetragen werden kann.