Was kann ich tun, wenn mein Online-Ausweis gesperrt ist?

Typ: Häufig nachgefragt

Wichtig ist erstmal, dass die Online-Ausweisfunktion nicht ohne Ihr Wissen gesperrt werden kann.

Folgende Gründe kann es für die Sperrung Ihres Online-Ausweises geben:
Sie haben Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei als gestohlen oder verloren gemeldet. In dem Fall haben diese Behörden unverzüglich die Sperrung Ihres Online-Ausweises veranlasst. Wenn Sie Ihren Personalausweis nach Wiederauffinden weiter nutzen, wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgeramt. Dort kann die Sperrung Ihres Online-Ausweises aufgehoben werden.

Sie haben Ihren Personalausweis vor Juli 2017 erhalten und den Online-Ausweis nicht aktivieren lassen. In dem Fall können Sie die Aktivierung in Ihrem Bürgeramt kostenlos vornehmen lassen.

Das für Sie zuständige Bürgeramt finden Sie auf servicesuche.bund.de.

Sie haben Ihre selbstgewählte PIN dreimal falsch eingegeben. In diesem Fall ist der Online-Ausweis nicht gesperrt. Nur die PIN ist blockiert. Das können Sie selbst beheben mit der Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK). Sie finden die PUK in Ihrem PIN-Brief.