Wie gehe ich mit ausländischen Adressen um?
Häufig nachgefragt
Durch die Anerkennung von Identitäten aus dem Ausland sind insbesondere die Adressdaten der jeweiligen Person in das deutsche Fachverfahren zu überführen. Basierend auf den Vorgaben aus Kapitel 5.5 der TR-03130-1 liefert der eID-Server weiterhin dasselbe Adressformat wie bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Im Gegensatz zu den bisher ausschließlich gelieferten deutschen Adressen sind jedoch folgende Abweichungen möglich:
- ggf. von "D" abweichender Ländercode,
- Datenfeld "State"/ "Bundesland" kann befüllt sein,
- "PLZ" fehlt ggf.,
- das Feld "Straße" enthält analog zum deutschen Format "<Straßenname> <Hausnummer>" bzw. "<Hausnummer> <Straßenname>" in landestypischer Reihenfolge.
Im Rahmen der PG eID-Strategie des IT-Planungsrates wurde zudem vereinbart, auch hinsichtlich der deutschen Fachverfahren Straßennamen und Hausnummer in landestypischer Reihenfolge in das Adressfeld "Straße" zu übernehmen.