Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Meldung 16.03.2020
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert hier über die Ausweispflicht und die Gültigkeit von Pässen. Weitere Hinweise betreffen im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige und den Online-Ausweis des Personalausweises.
Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und aufgrund des Infektionsschutzes haben viele Bürgerämter die allgemeinen Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten nach Möglichkeit online zu erledigen oder zu verschieben. Da die Eindämmungsmaßnahmen kein fixes Enddatum haben und an die jeweilige aktuelle Infektionslage angepasst werden, ist auch weiterhin mit Einschränkungen der Behördentätigkeit zu rechnen.
Auskünfte über Öffnungszeiten und Ihre Möglichkeiten zur Terminvereinbarung erhalten Sie durch das Online-Informationsangebot oder den Telefonservice Ihres Bürgeramtes. Nutzen Sie bitte insbesondere die Online-Terminvereinbarungsmöglichkeiten Ihres Bürgeramtes.
Mit Blick auf die jeweils lageangepassten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für alle nicht notwendigen touristischen Reisen werden folgende Hinweise gegeben:
Eine Verlängerung der Gültigkeit von Pässen und Ausweisen über das aufgedruckte Ablaufdatum hinaus ist international nicht empfohlen. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass eine Verlängerung weder in automatisierten bzw. technisch unterstützten Kontrollprozessen erkannt wird, noch zu einer Anerkennung des Dokumentes außerhalb der behördlichen Kontrolle (zum Beispiel beim Check-in im Hotel oder bei Beförderungsunternehmen, insbes. bei Fluggesellschaften) verpflichtet. Die Nutzung abgelaufener Dokumente kann daher zu erheblichen Reiseverzögerungen bzw. zu Zurückweisungen führen.
Einzelheiten können Sie auf der regelmäßig aktualisierten Internetseite der Bundespolizei abrufen.
Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Zur Frage, ob und inwieweit der Staat Ihres Reiseziels Einreisebeschränkungen gelockert hat, sollten Sie vor Antritt der Reise Informationen einholen. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen des Ziellandes können Sie unter anderem online in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes abrufen.
Bis wieder ein regulärer Dienstbetrieb in den Bürgerämtern stattfindet
Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht, nutzen Sie bitte die Terminvereinbarungsmöglichkeiten Ihres Bürgeramtes. Die zuständigen Pass-/ Personalausweis- bzw. Bußgeldbehörden werden bei Verstößen gegen die Ausweispflicht die verlängerten Wartezeiten auf einen Termin zur Antragstellung bzw. zur Aushändigung des Dokuments berücksichtigen.
Ob und ggf. inwieweit ein abgelaufener Pass / Personalausweis über das Ende des Gültigkeitszeitraums hinaus für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen und liegt nicht in der Hand der ausstellenden Behörden.
Eine Beantragung von Pass und Personalausweis in einem Bürgeramt außerhalb des Heimatortes ist nur aus wichtigem Grund möglich; bitte klären Sie Ihr Anliegen vorab mit der Behörde ab. Ferner fällt ein Unzuständigkeitszuschlag (Personalausweis: 13,00 €; Reisepass: doppelte Gebühr) an und der Bürodienst der eigentlich zuständigen Behörde muss die ausgewählte Behörde zur Ausstellung ermächtigen.
Der Hersteller, die Bundesdruckerei GmbH, sichert die fortwährende Produktion und Auslieferung an die erreichbaren Pass-/Personalausweisbehörden. Aufgrund der gegenwärtigen Krise kann es lediglich zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen.
Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan wie gewohnt auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen dieser Zielländer können Sie unter anderem online in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes abrufen.
Für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige
Die Pandemie wirkt sich auch auf dauerhaft im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige aus.
Im Rahmen der jeweils vor Ort geltenden aktuellen Pandemiebeschränkungen werden die deutschen Auslandsvertretungen in dem Staat, in dem Sie wohnen, die Terminvergabe der Lage anpassen und Pässe ausstellen können. Je nach Standort ist mit längeren Wartezeiten auf einen Vorsprachetermin zu rechnen.
Gegebenenfalls können bei den jeweiligen deutschen berufskonsularischen Vertretungen nähere Informationen eingeholt werden, wie Sie mit den örtlichen Behörden unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Infektionsschutzregelungen in Kontakt wegen etwaiger erforderlicher Nachweise/Dokumente treten können.
Unverändert gilt, dass die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises von dauerhaft im Ausland wohnenden deutschen Staatsangehörigen bei einer Behörde in Deutschland nur aus wichtigem Grund möglich ist. Vor einem persönlichen Erscheinen klären Sie bitte vorab, ob Ihr Grund von der Behörde anerkannt wird. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der Bürodienst der für Sie zuständigen Auslandsvertretung die Ausstellung ermächtigen muss, was etwas Zeit benötigt.
Online-Identifizierung
Viele Behördenleistungen werden bereits digital angeboten, so dass Sie diese auch mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises erledigen können. Haben Sie Ihre PIN vergessen, können Sie bei unaufschiebbarem Bedarf in jedem geöffneten Bürgeramt Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN neu setzen.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit Ablauf der Gültigkeit eines Ausweises automatisch nicht mehr anwendbar ist.
Muss Ihre Online-Ausweisfunktion für die Erledigung einer dringenden Angelegenheit erst aktiviert werden, können Sie das bei dem Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes erledigen lassen. Alternativ können Sie die Aktivierung auch bei der ausstellenden Behörde (siehe Eintrag auf dem Ausweisdokument) erledigen lassen. Von diesem Verfahren kann auch während einer Krisenlage keine Ausnahme gemacht werden.