Online arbeitslos melden – ab 1.1.2022 mit dem Online-Ausweis

Typ: Meldung , Datum: 16.12.2021

Die Bundesagentur für Arbeit bietet ab 1.1.2022 einen neuen eService an: Kundinnen und Kunden können sich bundesweit mit ihrem Online-Ausweis arbeitslos melden. Persönliches Erscheinen ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder Insolvenzgeld stellen, online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden im neuen Jahr um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht.

Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Die elektronische Arbeitslosmeldung ist dann der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Online-Ausweises, der mit dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel und der eID-Karte genutzt werden kann.

Diese Meldung ist ein Auszug aus der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit.

Die eServices finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Die Anwendungsbeschreibung finden Sie zu dem hier auf dem Personalausweisportal.