Bundesregierung hat Smart-eID-Gesetz beschlossen

Typ: Meldung , Datum: 10.02.2021

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) beschlossen. Für das digitale Ausweisen reichen bald ein Smartphone und die PIN für den Online-Ausweis.

Mit dem vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) fördert die Bundesregierung die digitale Transformation der Wirtschaft und die informationelle Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer.

aktuelles Zitat:

Staatssekretär Dr. Markus Richter, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik
"Das Smart eID-Gesetz ist ein Quantensprung für Geschäftsmodelle im Internet und digitale Kommunikation mit der Verwaltung."

Dr. Markus Richter, Bundes-CIO und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Ab Herbst 2021 sollen Bürgerinnen und Bürger ihren Online-Ausweis direkt in ihren Smartphones speichern können und sich ohne Ausweiskarte innerhalb weniger Sekunden sicher digital ausweisen können. Das ist praktischer und dauert nur etwa halb so lang, wie der elektronische Identitätsnachweis mit der Ausweiskarte.

Darüber hinaus gibt es weitere Verbesserungen: Das Neusetzen der PIN für den Online-Ausweis ist seit 1. Januar 2021 kostenlos und ab Herbst 2021 können Bürgerinnen und Bürger, die ihre PIN vergessen haben oder ihren PIN-Brief nicht mehr finden, einen Ersatz-PIN-Brief online bestellen – sie müssen dafür dann nicht mehr aufs Amt. Egal ob sie Elterngeld, BAföG oder Corona-Überbrückungsgeld beantragen: Mit dem Smart-eID-Gesetz sollen sich Bürgerinnen und Bürger noch einfacher digital ausweisen können.

Staatssekretär im BMI und CIO des Bundes Dr. Markus Richter: „Die Identität ist Ausdruck unserer Selbstbestimmung. Wir betreiben viel Aufwand, um sie vor Missbrauch zu schützen und zugleich für den Rechts- und Geschäftsverkehr bereit zu stellen. Das Smart eID-Gesetz ist ein Quantensprung für Geschäftsmodelle im Internet und digitale Kommunikation mit der Verwaltung.“

Ab September wird der Personalausweis als digitales Legitimationsdokument auf das Smartphone gebracht. Damit können sich Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe ihres Smartphone bequem online ausweisen, egal ob gegenüber dem Staat oder mit privaten Partnern.

Das Vorhaben wird von dem Projekt Digitale Identitäten umgesetzt, an dem mehrere Bundesbehörden gemeinsam arbeiten: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesverwaltungsamt, Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium der Finanzen.

Die Bundesregierung hat heute mehrere Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung beschlossen. Die Pressemitteilung finden Sie hier.