Informationen über Integration der Smart-eID in ein Nutzerkonto aktualisiert
Meldung 10.03.2022
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat den Handlungsleitfaden zur Integration der Smart-eID in ein Nutzerkonto überarbeitet. Die neue Version kann auf dem Personalausweisportal heruntergeladen werden.
Die Smart-eID ist eine zusätzliche Möglichkeit, den seit 2010 angebotenen Online-Ausweis zu nutzen. Sie entspricht der heutigen Gewohnheit, sehr viele Dinge ausschließlich mit dem Smartphone zu erledigen. Da die Smart-eID die gleiche Infrastruktur verwendet, wie der Online-Ausweis, können von Anfang an alle bestehenden Anwendungsmöglichkeiten für den Online-Ausweis mit der Smart-eID verwendet werden.
Die neue Smart-eID soll Bürgerinnen und Bürgern als weiteres Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren in den Nutzerkonten von Bund und Ländern zur Verfügung stehen. Der Handlungsleitfaden beschreibt dieses Szenario aus der Nutzerperspektive sowie aus der IT-Perspektive.
Der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Rahmen des Projekts Digitale Identitäten erstellte Leitfaden wird kontinuierlich aktualisiert. Die neue Version 0.8 mit Stand März 2022 wurde nun zum Download bereitgestellt.
Im Vergleich zur Arbeitsversion 0.7 mit Stand Juli 2021 wurden mehrere Änderungen vorgenommen: Der Leitfaden 0.8. ist sprachlich überarbeitet und die Referenzen sind aktualisiert, da inzwischen das Smart-eID-Gesetz in Kraft trat und neue Version der Technischen Richtlinien des BSI erstellt wurden. Zudem gibt es eine Ergänzung in dem Abschnitt über die Dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen.