Online-Ausweis: In sechs Monaten rund 120.000 Aktivierungen mit neuem Webservice

Typ: Meldung , Datum: 10.08.2022

Mit dem vor einem halben Jahr bereitgestellten PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst wird der Online-Ausweis ohne Termin im Bürgeramt aktiviert. Auch die neue PIN kann online gesetzt werden. Die Nachfrage ist deutlich höher, als erwartet.

Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis des Personalausweises und der eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger, wurde vor sechs Monaten eingeführt. Der neue Webservice kommt gut an: Seit Anfang Februar bestellten über 198.000 Personen eine neue PIN, rund 120.000 Online-Ausweise wurden seitdem aktiviert.

aktuelles Zitat:

Thomas Löer, Leiter Geschäftsfeld German ID-Systems bei der Bundesdruckerei GmbH
"Der PIN-Rücksetzdienst wird deutlich stärker genutzt als erwartet, dabei steigt die Nutzung seit Einführung stetig an. Er bietet einen echten Mehrwert und entlastet Behörden wie Bürger, da der bisher notwendige Gang zum Amt entfällt."

Thomas Löer, Leiter Geschäftsfeld German ID-Systems der Bundesdruckerei GmbH

Für viele behördliche und geschäftliche Online-Dienste wird ein digitaler Identitätsnachweis benötigt. Dafür gibt es den Online-Ausweis. Die Nutzung erfolgt mit einer selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Doch viele Nutzende haben ihren Online-Ausweis noch nicht aktiviert oder wissen ihre PIN nicht mehr.

Rasche Abhilfe schafft in solchen Fällen seit Februar 2022 die Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de, die von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) betrieben wird.

Hier kann mit wenigen Schritten der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden. Er wird aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie Zugangsdaten für das Online-Banking, per Post persönlich zugestellt. Nach Erhalt kann der Online-Ausweis aktiviert und eine neue PIN gesetzt werden.

"Der kostenlose PIN-Rücksetzdienst vereinfacht die Aktivierung des Online-Ausweises sehr", so Löer. Dies ist insbesondere erfreulich mit Blick auf die digitalen Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Benötigt werden für die Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes

  • ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte,
  • ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät,
  • die kostenlose AusweisApp2 des Bundes für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer sowie
  • eine Meldeadresse in Deutschland.

Ein Erklärvideo und weitere Hilfen gibt es auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.

Informationen über den Online-Ausweis und über 175 Anwendungsbeispiele gibt das BMI auf www.personalausweisportal.de.

Diese Meldung basiert auf der Pressemitteilung, die am 9. August 2022 von der Bundesdruckerei GmbH veröffentlicht wurde. Sie finden die Pressemitteilung auf der Internetseite der Bundesdruckerei GmbH.