Pilot-Projekt zur digitalen Lichtbildaufnahme in Ausweisbehörden startet
Meldung 22.05.2023
Ab Juni 2023 können Bürgerinnen und Bürger, die ein Ausweisdokument beantragen, in acht Pilot-Behörden die neu entwickelte Technik zur bürgerfreundlichen Aufnahme digitaler Lichtbilder vor Ort testen. Das neue Verfahren macht Ausweisdokumente sicherer und vereinfacht deren Beantragung.
Auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter Beauftragung der Bundesdruckerei GmbH nehmen acht Pilot-Behörden ab Juni 2023 den Testbetrieb zur digitalen Lichtbildaufnahme vor Ort auf.
Für einen Zeitraum bis mindestens Oktober 2023 kann das neue Verfahren im Bürgeramt Berlin-Reinickendorf (Märkisches Viertel und Heiligensee), dem Bürgeramt Bielefeld-Heepen, der Ausländerbehörde Herne, dem Bürgerbüro Haldensleben, dem Stadtbüro und der Ausländerbehörde Hildesheim, dem Migrationsamt Rostock, der Ausländerbehörde München sowie dem Bürgerbüro Stuttgart (Eberhardtstraße) getestet werden. Detaillierte Informationen zu den individuellen Gegebenheiten erhalten Bürgerinnen und Bürger bei den örtlichen Behörden.
Das neue Verfahren zur digitalen Lichtbildaufnahme vor Ort
Vom Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie der Bundesdruckerei GmbH wird ein neues technisches System zur Verfügung gestellt, das einen medienbruchfreien Prozess ermöglicht. Dieses stellt die digitale, qualitativ hochwertige Erfassung biometrischer Daten für den Antrag hoheitlicher Dokumente sowie deren optische und elektronische Personalisierung sicher. Das technische System erfasst Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift einer antragstellenden Person.
Die Grafik zeigt die Vorteile des neuen technischen Systems für die Datenerfassung vor Ort. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat; Bundesdruckerei GmbH
Nutzende werden durch ein intuitives Anwendungsmenü geführt und erhalten sowohl textliche als auch bildhafte Hinweise. Das technische System kann direkt bei den Behördenmitarbeitenden sowie in der Selbsterfassung durch Bürgerinnen und Bürger genutzt werden.
Ein Modus zur Bedienung durch Behördenmitarbeitende ermöglicht im Falle einer nicht erfolgreichen automatischen Erfassung eine unterstützte Erfassung durch Behördenmitarbeitende. Diese bietet eine Alternativlösung für Ausnahmefälle wie zum Beispiel Lichtbilder von Säuglingen und Kleinstkindern oder fehlender Biometrie-Konformität aus medizinischen Gründen.
Vereinfachte Ausweisbeantragung für Bürgerinnen und Bürger
In einigen Fällen besteht bisher eine Herausforderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten darin, dass die von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachten Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen. Dies kann dazu führen, dass Lichtbilder nicht verwendet werden können und Bürgerinnen und Bürger einen zweiten Termin zur Ausweisbeantragung vereinbaren müssen. Dem wirkt die digitale Lichtbildaufnahme vor Ort entgegen und trägt zugleich dazu bei, Verwaltung moderner, bürgernäher und digitaler zu gestalten. Sie ist Bestandteil des Digitalpolitischen Programms bis 2025 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Die Erfassung der biometrischen Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort.
Ab Mai 2025 wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente bundesweit vereinfacht: Lichtbilder können dann direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang ins Fotostudio ist nicht mehr erforderlich. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einer Fotografin oder einem Fotografen anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotostudios gleichwohl künftig digital an die Behörde übertragen.