Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst wurde ausgesetzt

Typ: Meldung , Datum: 02.01.2024

Der im Februar 2022 eingeführte kostenfrei nutzbare PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst steht nicht mehr zur Verfügung. Die Bestellmöglichkeit für PIN-Briefe wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Eine Aktivierung der bestellten PIN-Briefe ist weiterhin möglich.
Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis nach wie vor bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

Das bisher kostenfreie Angebot des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes unterliegt wie alle Ausgaben des Bundes dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Pin-Rücksetz- und Aktivierungs-Dienst musste daher zum 29. Dezember 2023 leider auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Um die Sicherheit des Online-Ausweises und der im PIN- Rücksetzbrief enthaltenen Daten gewährleisten zu können, muss der PIN-Rücksetzbrief mit einem besonders sicheren – und damit teuren – Verfahren zugestellt werden. Voraussetzung für die sichere Zustellung ist, dass beim Aushändigen des Briefes die Identität der Person geprüft wird, die den Antrag gestellt hat.

Dafür konnten Sie den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen

Mit Ihrem Online-Ausweis weisen Sie Ihre Identität im Internet nach. Zum Aktivieren des Online-Ausweises benötigen Sie eine sechsstellige PIN.

Falls Ihnen diese PIN nicht bekannt war oder Sie sie vergessen hatten, konnten Sie bis zum 29. Dezember 2023 das Zurücksetzen der PIN online beantragen. Sie erhielten die neue PIN postalisch mit dem sogenannten „PIN-Rücksetzbrief“ per „POSTIDENT“-Zustellung an Ihre Meldeadresse. Zum 31. Januar 2024 ist der Aktivierungszeitraum für die PIN-Rücksetzbriefe spätestens abgelaufen.

Wie bisher können Sie Ihren Online-Ausweis bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune kostenfrei aktivieren lassen bzw. Ihre neue PIN setzen. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie unter servicesuche.bund.de.

Zahlreiche Nutzung bei geringer Aktivierungsquote

Seit Einführung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes im Februar 2022 wurden knapp zwei Millionen PIN-Briefe versandt. Es zeigte sich, dass lediglich rund 60 Prozent der Briefe verwendet wurden, um den Online-Ausweis wieder zu aktivieren bzw. eine neue PIN zu setzen. Rund 40 Prozent der versandten Briefe wurden zwar zugestellt, aber nicht dafür genutzt, um rechtzeitig den Online-Ausweis zu (re)aktivieren. Der im PIN-Rücksetzbrief enthaltene Aktivierungscode ist aus Sicherheitsgründen genau für 30 Tage ab Bestelldatum gültig.