Ihr Personalausweis: digital, einfach und sicher
Hier finden Sie die wichtigsten Infos über Ihren Personalausweis und Ihren Online-Ausweis.
Der Inhalt dieser Internetseite entspricht der Broschüre, die Sie im Bürgeramt erhalten können, wenn Sie einen Personalausweis beantragen.
01. Das Wichtigste zuerst
Im Alltag weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis gegenüber jemandem aus, zum Beispiel im Bürgeramt, in der Bank oder am Empfang eines Hotels. Sie legen Ihren Ausweis vor und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Lichtbildes.
Im Internet ist es anders: Wenn Sie eine Internetseite besuchen, steht Ihnen der Anbieter der Webseite nicht persönlich gegenüber. Ausweisen können Sie sich trotzdem.
Dazu verwenden Sie den Online-Ausweis, der in jedem Personalausweis im Scheckkartenformat enthalten ist.
Das elektronische Ausweisen wird durch einen Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Sie können mit Ihrem Online-Ausweis Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher online erledigen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihren Online-Ausweis mit einem Smartphone oder mit einem Computer für die digitale Welt nutzen und wie er Ihre persönlichen Daten schützt.
Außerdem lesen Sie,
- wozu die biometrischen Daten in Ihrem Personalausweis verwendet werden,
- wie wichtig der Brief ist, den Sie nach Herstellung Ihres Personalausweises erhalten,
- welche Sicherheitshinweise Sie beachten sollten und
- wie Sie Ihren Online-Ausweis sperren können.
02. Der Personalausweis: Auf einen Blick
03. Der Online-Ausweis: Ihr Ausweis für die digitale Welt
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis online verwenden und sich im Internet ausweisen, wenn Sie digitale Dienstleistungen nutzen.
Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Mit etwas Übung dauert das Online-Ausweisen nur wenige Sekunden. Besonders schnell geht es mit dem Smartphone.
Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.
Sie können sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden.
Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben.
Ihre Ausweisdaten werden immer durchgehend verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden.
Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.
04. Das brauchen Sie: Voraussetzungen für das Online-Ausweisen
Ihren Online-Ausweis können Sie mit Ihrem Smartphone und mit Ihrem Computer nutzen. Dafür benötigen Sie nur Ihren Online-Ausweis, Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN, eine Software und ein Smartphone oder einen Kartenleser.
Das Online-Ausweisen mit dem Smartphone wird weiterentwickelt. Aktuelle Informationen darüber finden Sie auf personalausweisportal.de
- Ihren Online-Ausweis
- Ihre selbstgewählte,
sechsstellige PIN - Smartphone oder
Kartenleser - Software,
z. B. die AusweisApp2
05. So funktioniert's: Einfach digital ausweisen
Dieses Logo steht auf der Rückseite Ihres Personalausweises.
Im Internet zeigt es Ihnen, wo Sie sich bei Behörden und Unter-nehmen digital ausweisen können.
06. Online gut geschützt: Mehr Sicherheit für Ihre Daten
Diese Sicherheitsmechanismen schützen Ihre persönlichen Daten:
Pseudonym möglich (abhängig vom Anbieter der Online-Dienstleistung)
Die Pseudonymfunktion können Behörden und Unternehmen anbieten. Ihre Daten werden nur bei der ersten Anmeldung benötigt, zum Beispiel wenn Sie ein Nutzerkonto für sich erstellen. Bei erneuter Anmeldung mit Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN erkennt das Nutzerkonto Sie anhand des Pseudonyms. Wenn Sie einen neuen Personalausweis erhalten, ordnen Sie Ihre neue Ausweiskarte Ihrem Nutzerkonto zu. Danach können Sie sich wieder mit Pseudonym und PIN anmelden.
Kombination aus Besitz und Wissen (Zwei-Faktor-Authentisierung)
Nur wer im Besitz des Personalausweises ist (Faktor Besitz) und die selbstgewählte, sechsstellige PIN für den Online-Ausweis kennt (Faktor Wissen), kann Ihren Online-Ausweis nutzen.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises sind Ihre Daten durch Ihre PIN für den Online-Ausweis geschützt.
Kein Auslesen ohne Ihr Wissen
Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn Ihr Personalausweis mit dem Smartphone oder Lesegerät verbunden ist und die richtige PIN für den Online-Ausweis eingegeben wurde.
Wechselseitige Identifizierung
Beim Online-Ausweisen weisen sich beide Seiten aus. Sie können immer sehen, an wen Ihre Daten übermittelt werden sollen.
Verschlüsselung
Die Daten werden immer durchgehend verschlüsselt übertragen. Dadurch sind Ihre Daten während der Übermittlung im Internet vor Diebstahl und Missbrauch geschützt.
07. Los geht's: Wege, Kosten und Zeit sparen
Erledigen Sie Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch mit Ihrem Online-Ausweis. Das geht zum Beispiel hier:
BAföG
Bei den Ämtern für Ausbildungsförderung stellen Sie über das BAföG-Portal Ihres Bundeslandes Ihren BAföG-Antrag und informieren sich online über den Bearbeitungsstatus.
Rentenkonto
Bei der Deutschen Rentenversicherung greifen Sie auf Informationen über Ihr Rentenkonto zu (zum Beispiel Versicherungsverlauf und Beitragsrechnung), rufen Ihre Rentenauskunft ab und ändern Ihre Daten.
Nutzerkonten
Auf den Verwaltungsportalen des Bundes und der Länder nutzen Sie digitale Verwaltungsleistungen und richten sich für den elektronischen Identitätsnachweis ein eigenes Nutzerkonto ein.
Das Nutzerkonto Bund finden Sie hier: https://id.bund.de
Das Nutzerkonto Ihres Bundeslandes finden Sie auf dem Verwaltungsportal Ihres Bundeslandes.
Weitere Anwendungen
Auch Unternehmen bieten Ihnen die Nutzung des Online-Ausweises an, zum Beispiel Mobilfunkanbieter und Finanzdienstleister.
Zahlreiche Anwendungen von Unternehmen und Behörden finden Sie auf personalausweisportal.de
08. Vor-Ort-Auslesen: Formulare automatisch ausfüllen
Wenn Ihr Name und Ihre Anschrift in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich das Vor-Ort-Auslesen an, zum Beispiel in Banken, bei Mobilfunkanbietern und in Hotels. Ihre PIN brauchen Sie für das Vor-Ort-Auslesen nicht.
Ihre Ausweisdaten werden nicht abgeschrieben oder eingetippt, sondern elektronisch ausgelesen und in das Formular übernommen. Das geht schneller und verhindert Schreibfehler.
Für das Vor-Ort-Auslesen benötigen Behörden und Unternehmen eine staatliche Berechtigung, eine für das Vor-Ort-Auslesen geeignete Software und ein Lesegerät, zum Beispiel ein Smartphone oder Tablet.
So funktioniert's
09. Biometrische Daten: Lichtbild und Fingerabdrücke im Chip
Im Chip Ihres Personalausweises werden zwei Fingerabdrücke von Ihnen sowie Ihr Lichtbild gespeichert. Ihre Fingerabdruckdaten werden ausschließlich für die Speicherung in Ihrem Personalausweis aufgenommen.
Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.
Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel
- Polizeivollzugsbehörden,
- Zollverwaltung,
- Steuerfahndungsstellen der Länder und
- Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.
Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.
10. Ihr PIN-Brief: Wichtige Informationen für Sie
Nach der Herstellung des Personalausweises erhalten Sie einen Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis und Ihren Online-Ausweis. Dieser Brief heißt "PIN-Brief".
Der PIN-Brief enthält diese wichtigen Informationen für Sie
- Ihre fünfstellige Transport-PIN
- Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)
- Ihr Sperrkennwort
Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.
Bitte bewahren Sie Ihren PIN-Brief sicher auf.
Den Online-Ausweis dürfen Sie ab Vollendung Ihres 16. Lebensjahrs verwenden. Deshalb erhalten Sie den PIN-Brief nur, wenn Sie bei der Beantragung des Personalausweises mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind.
Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Online-Ausweis kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde aktivieren lassen. Sie setzen dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN und bekommen das Sperrkennwort für Ihren Online-Ausweis von der Behörde mitgeteilt.
Erst mit Ihrer eigenen PIN wird Ihr Online-Ausweis technisch einsatzbereit und kann für das Online-Ausweisen verwendet werden.
Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie im Bürgeramt und in Apps für den Online-Ausweis setzen.
11. Sicherheitshinweise: Ihr Beitrag zur Sicherheit
Heben Sie Ihren PIN-Brief gut und sicher auf.
Der PIN-Brief enthält wichtige Informationen für Sie.
Bewahren Sie Ihren Personalausweis immer sicher auf.
Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN darf nur Ihnen bekannt sein. Verwenden Sie keine leicht zu erratende Zahlenkombination, also weder 123456 noch Ihr Geburtsdatum oder Zahlen, die auf Ihrem Personalausweis zu lesen sind.
Geben Sie Ihre PIN nicht an Dritte weiter.
Notieren Sie die PIN nicht auf Ihrem Personalausweis.
Bewahren Sie die PIN nicht zusammen mit dem Personalausweis an der gleichen Stelle auf.
Trennen Sie nach dem Online-Ausweisen die Verbindung zwischen der Ausweiskarte und dem Smartphone beziehungsweise Kartenleser.
Aktualisieren Sie regelmäßig Ihr Betriebssystem, Ihr Virenschutzprogramm und Ihre Firewall.
Ging Ihr Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, melden Sie bitte den Verlust oder Diebstahl unverzüglich bei einem Bürgeramt oder bei einer Polizeidienststelle. Diese Behörden sperren dann auch Ihren Online-Ausweis. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.
Mehr Informationen über Ihre Sicherheit im Internet finden Sie auf:
https://www.bsi.bund.de/BSIFB
12. Sperrhotline: Rund um die Uhr erreichbar
Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
Aus dem Ausland wählen Sie
+49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Nach der Sperrung werden beim Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen Fehlermeldungen angezeigt.
Die Aufhebung der Sperrung können Sie nur im Bürgeramt veranlassen.
Wenn Sie den Online-Ausweis nicht nutzen möchten, setzen Sie einfach keine eigene PIN. Erst mit Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN wird Ihr Online-Ausweis technisch einsatzbereit und kann verwendet werden.
Sie entscheiden, ob und wann Sie Ihre PIN setzen.
Informationsquellen: Rund um die Uhr erreichbar
Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis
https://www.personalausweisportal.de
Download der AusweisApp2 für den Online-Ausweis,
Videos zur Handhabung des Online-Ausweises,
Support per Telefon und E-Mail
https://www.ausweisapp.bund.de
Informationen über Ihre Sicherheit im Internet
https://www.bsi.bund.de/BSIFB
Ansprechstellen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bürgerkommunikation
Telefonnummer
030 18 681 23333
3,9 ct/Min. aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, auch aus dem Ausland erreichbar
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Service-Center
Telefonnummer
0800 27 41 000
kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
E-Mail
bsi@bsi.bund.de