Der elektronische Aufenthaltstitel
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Neben dem deutschen Personalausweis verfügt auch der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) über den Online-Ausweis.
Seit dem 1. September 2011 wird der Aufenthaltstitel von in Deutschland lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel, als elektronische Aufenthaltskarte oder als elektronische Daueraufenthaltskarte ausgestellt.
Diese Dokumente werden als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgegeben und sind mit einem Chip ausgestattet. In den meisten Fällen ist der Online-Ausweis auf dem Chip freigeschaltet und ermöglicht damit das Online-Ausweisen.
Um sich im Alltag zum Beispiel vor Ort im Bürgeramt, in der Bank oder gegenüber Behörden auszuweisen, nutzen Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel zusammen mit Ihrem Reisepass.
Zur Identifikation bei Online-Diensten können Sie den Online-Ausweis Ihres elektronischen Aufenthaltstitels, Ihrer elektronischen Aufenthaltskarte oder Ihrer elektronischen Daueraufenthaltskarte verwenden.
Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Was Sie für das Online-Ausweisen benötigen, erfahren Sie hier.
Nach der Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten Sie einen PIN-Brief mit für Sie wichtigen Informationen über Ihren elektronischen Aufenthaltstitel und die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis).
Bewahren Sie diesen Brief immer gut auf
In dem Brief sind zwei Informationen mit Sichtschutzfolien (so genannte Rubbelfelder) abgedeckt:
- Ihre Einmal-PIN (sogenannte „Transport-PIN“),
- Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)
Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.
Detaillierte Informationen über den PIN-Brief stehen auf dieser Seite im Personalausweisportal.
Muster des PIN-Briefs in mehreren Sprachen können Sie hier ansehen und herunterladen.