Erklärung zu der Barriere-Freiheit

Typ: Artikel

Das Bundes-Ministerium des Innern und Heimat möchte diese Internet-
Seite barriere-frei anbieten.
Damit jeder Mensch diese Internet-Seite verstehen kann.
Es gibt sogar ein Gesetz für die Barriere-Freiheit.
Das ist der Paragraph 1 2.
Das Zeichen für Paragraph geht so: §
Der § 12 steht im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wird BGG abgekürzt.
Das Bundes-Ministerium des Innern und Heimat möchte bei dieser
Internet-Seite das Gesetz zu der Barriere-Freiheit einhalten.
Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit ist für diese Internet-Seite:

www.personalausweisportal.de

Wie barriere-frei ist diese Internet-Seite?


Es wird gerade geprüft.
Wie barriere-frei diese Internet-Seite ist.
Und was verbessert werden kann.
Es wird eine Liste mit allen Barrieren erstellt.
Das ist gerade in Arbeit.

Es gibt einige PDF-Dokumente auf unserer Internet-Seite.
PDF-Dokumente sind Texte.
Manchmal auch mit Bildern.
PDF-Dokumente sind so ähnlich wie kleine Bücher.
Und sehen immer gleich aus.
Egal von welchem Gerät aus man das PDF-Dokument anklickt.
Einige von den PDF-Dokumenten sind nicht barriere-frei.
Und ein paar Videos auf unserer Internet-Seite sind nicht barriere-frei.
Denn die Videos haben keine Unter-Titel.

Wann die Erklärung zu der Barriere-Freiheit geschrieben wurde

Diese Erklärung wurde am 14. Oktober 2 0 2 0 geschrieben.

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Dann können Sie ein Schlichtungs-Verfahren in Anspruch nehmen.
Was ein Schlichtungs-Verfahren ist.
Und wie ein Schlichtungs-Verfahren geht.
Das können Sie auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle lesen.
Wenn Sie zu diesem Thema mehr Informationen lesen möchten.
Dann klicken Sie auf diesen Link:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.