Schritt für Schritt - So werden Sie Diensteanbieter

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Hier erfahren Behörden, welche Schritte notwendig sind, um die Berechtigung zur Nutzung des Online-Ausweises zu erhalten.

Die gesetzliche Grundlage für die Integration des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Online-Ausweis in eigene Online-Angebote ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises.

Die Berechtigung erteilt die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes.

Die Formulare der VfB finden Sie im Downloadbereich unten auf dieser Seite.

Behörden, die Bürgerinnen und Bürgern die Verwendung des Online-Ausweises bei der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen anbieten, werden als ‚Diensteanbieter‘ bezeichnet. Die digitalen Angebote mit integriertem Online-Ausweis heißen ‚eID-Dienste‘.

Wenn Sie eID-Dienste anbieten möchten, stehen Ihnen diese Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Sie können eine eigene eID-Infrastruktur betreiben und dazu die einzelnen Schritte zum Anbieter von eID-Diensten selbst absolvieren.
  • Sie können sich von eID-Service-Anbietern unterstützen zu lassen. Diese helfen Ihnen bei der Beschaffung der Zertifikate für Ihre eID-Infrastruktur. Bei Bedarf stellen Ihnen die eID-Service-Anbieter auch die eID-Infrastruktur zur Verfügung. Behörden des Bundes können den eID-Service für Bundesbehörden aufgrund eines Rahmenvertrags zwischen der Bundesdruckerei und dem Bund ohne Ausschreibung direkt über das Kaufhaus des Bundes beschaffen.
  • Sie können einen Identifizierungsdiensteanbieter gemäß § 21 b PAuswG beauftragen, der die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger als Dienstleistung für Sie übernimmt.

Die Umsetzungsschritte

1. Dienst konzipieren

Dabei legen Sie unter anderem fest, welche Datenfelder aus dem Personalausweis Sie für den elektronischen Identitätsnachweis benötigen, zum Beispiel Vornamen, Familiennamen und Geburtsdatum. Die Liste der auf dem Chip gespeicherten Daten finden Sie in § 18 Abs. 3 PAuswG.

2. Berechtigung beantragen

Sie können den Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) online im Bundesportal, schriftlich sowie durch persönliche Vorsprache stellen.

Nach § 21 Abs. 2 PAuswG erteilt Ihnen die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate die Berechtigung, wenn Sie:

  1. der Vergabestelle die Identität des Diensteanbieters mitteilen und nachweisen,
  2. das dem Antrag zu Grunde liegende Interesse an einer organisationsbezogenen Nutzung des Online-Ausweises kurz darlegen,
  3. die Einhaltung des betrieblichen Datenschutzes versichern und
  4. der Vergabestelle keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Daten vorliegen.

Sobald die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate Ihnen das Zertifikat erteilt hat, wird diese Information in der Liste aller erteilten gültigen Berechtigungen veröffentlicht.

3. Anbieter für das technische Berechtigungszertifikat auswählen

Nach der positiven Rückmeldung der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate wählen Sie einen Berechtigungszertifikate-Anbieter (BerCA, "Zertifikateanbieter") für die Bereitstellung des technischen Berechtigungszertifikats und schließen Sie dort einen Vertrag ab. Ihr eID-Server bzw. eID-Service-Provider muss die Anbindung an den ausgewählten Berechtigungszertifikate-Anbieter unterstützen, da die neuen Berechtigungszertifikate und Sperrlisten regelmäßig online bereitgestellt werden.

4. Eigenen eID-Server einrichten oder eID-Service-Provider auswählen

Sie können entweder einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.

5. Anbindung des Dienstes zum eID-Server implementieren

Für die Kommunikation zwischen Ihrem Dienst und dem eID-Server kann die eID-Schnittstelle oder die SAML--Security Assertion Markup Language Anbindung genutzt werden. Dies hängt vom jeweiligen eID-Server ab. Als Diensteanbieter informieren Sie sich bei Ihrem eID-Service-Provider, wie die eID-Anbindung technisch erfolgt und welche Software-Unterstützung für welche Plattformen bereitgestellt wird.

6. Dienst betreiben

Es muss sichergestellt sein, dass sich die Authentisierung durch den Online-Ausweis mit der AusweisApp des Bundes durchführen lässt. Mehr über den Vorgang der gegenseitigen Authentisierung erfahren Sie unter "Technischer Ablauf der Online-Ausweisfunktion".

Berechtigungszertifikat online beantragen

Seit Februar 2021 können Sie die Berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) auch digital im Bundesportal beantragen.

Hier erfahren Sie mehr zum Online-Antrag von Berechtigungszertifikaten.

Formulare zum Download

Haben Sie weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate, deren Kontaktdaten Sie auf dieser Seite finden.

Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

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