Einsatzmöglichkeiten für den Online-Ausweis

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Die Einsatzmöglichkeiten für den Online-Ausweis in der Verwaltung sind vielfältig.

Nachfolgend erfahren Sie, welche Dienste Verwaltungen mit dem Online-Ausweis anbieten können. Dabei wird auch dargestellt, welche Vorteile der Online-Ausweis für Nutzerinnen, Nutzer sowie den Anbieter hat.

Online Behördengänge

Behörden bieten Verwaltungsleistungen an, bei denen die Bürgerin oder der Bürger sich ausweisen muss, die aber nicht der Schriftform bedürfen, wie zum Beispiel:

  • Führungszeugnisse
  • Meldebescheinigungen
  • Kfz-Zulassungen
  • Erklärungen zum Elterneinkommen
  • BAFöG-Anträge

Diese und andere Dienste können mit dem Online-Ausweis digital abgewickelt werden. Er ersetzt die Identifikation der Bürgerin oder des Bürgers vor Ort in der Behörde.

Auf Basis des "Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" werden bundesweit immer mehr Verwaltungsleistungen digitalisiert und auf Verwaltungsportalen angeboten. Für die Nutzung der Leistungen werden Nutzerkonten vom Bund und von den Ländern bereitgestellt, die auch mit dem Online-Ausweis verwendet werden können.

Vorteile für Behörden

  • Die Daten aus dem Online-Ausweis sind zu 100% korrekt – staatlich geprüft und ohne Tippfehler.
  • Die mit dem Online-Ausweis übertragenen Daten können direkt in das jeweilige Fachverfahren übernommen werden.

    Dadurch entfallen Medienbrüche ebenso wie manuelle Nachbearbeitungen. Das spart Zeit und Geld.

  • Der Online-Ausweis unterstützt Portallösungen zur Integration verschiedener Dienste, die derzeit bundesweit im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf- und ausgebaut werden.

Wohnortbestätigung

Ein Dienst soll nur von Bürgerinnen und Bürgern eines bestimmten Wohnortes genutzt werden können, zum Beispiel:

  • Registrierung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer am Wohnort:

    Die Registrierung und Zulassung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer wird in Gemeinden und Ortsbezirken von der Zugehörigkeit zum jeweiligen Wohnort abhängig gemacht. Es werden nur Personen zugelassen, die ihren Hauptwohnsitz am Wohnort haben.

  • Bürgerumfragen:

    Die Teilnahme an Online-Umfragen zu kommunalen Vorhaben wird von der Zugehörigkeit zur jeweiligen Stadt oder Gemeinde abhängig gemacht. Es werden nur Personen zugelassen, die dort ihren Hauptwohnsitz haben.

Vorteile für Behörden

  • Die Bestätigung des Wohnorts wird medienbruchfrei übermittelt und kann digital weiterverarbeitet werden.
  • Bürgerinnen, Bürger und Behörden sparen Zeit und können auf eine persönliche Wohnortbestätigung in der Behörde verzichten.
  • Portokosten werden gespart.
  • Da lediglich überprüft wird, ob die im Online-Ausweis gespeicherte Gemeindekennzahl mit der Gemeindekennzahl des angefragten Wohnorts übereinstimmt, ist die Wohnortbestätigung datenschutzfreundlich – es werden keine weiteren Daten der Bürgerin bzw. des Bürgers übertragen.

Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate