eID-Service für Bundesbehörden
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Die Bundesdruckerei unterstützt Bundesbehörden bei der Integration des Online-Ausweises.
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government-Gesetz des Bundes (EGovG) sind alle Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen sie die Identität einer Person aufgrund einer Rechtsvorschrift festzustellen haben, oder aus anderen Gründen eine Identifizierung für notwendig erachten, einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Diese Verpflichtung gilt im Sinne von § 1 Abs. 1 EGovG für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes einschließlich der bundes-unmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Die Bundesdruckerei unterstützt Bundesbehörden bei der Integration des elektronischen Identitätsnachweises durch zentrale Bereitstellung eines eID-Service, der erforderlichen Berechtigungszertifikate und SSL- / TLS-Zertifikate sowie bei der technischen Integration in bestehende IT-Systeme.
Der eID-Service für Bundesbehörden kann bequem in bestehende Webseiten eingebunden werden und garantiert Behörden wie Bürgern einen zuverlässigen und hochsicheren Datenaustausch.
Die Beschaffung des eID-Service für Bundesbehörden kann aufgrund eines Rahmenvertrags zwischen der Bundesdruckerei und dem Bund ohne Ausschreibung direkt über das Kaufhaus des Bundes erfolgen. Dort finden Sie den Rahmenvertrag anhand dieser Daten:
- Rahmenvertragsnummer: 50448
- Produktkategorie: 28 – Dienstleistungen
- Kurzbezeichnung: Berechtigungszertifikate
- Langbezeichnung: Bereitstellung und Betrieb: eID-Service, Berechtigungszertifikate, Integration eID und SSL- / TLS-Zertifikate
Weitere Informationen zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte dem Produktflyer der Bundesdruckerei im Download auf dieser Seite.