Pseudonym

Typ: Artikel

Die Pseudonymfunktion ermöglicht einen sparsamen Umgang mit den persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern.

Bei dem Pseudonym wird die sogenannte Restricted Identification genutzt. Diese kann zur Erzeugung von Pseudonymen verwendet werden, die spezifisch für einen Chip und einen Online-Dienst sind.

Das Pseudonym errechnet der im Personalausweis enthaltene Chip aus einem im Berechtigungszertifikat des Diensteanbieters enthaltenen öffentlichen Schlüssel und einem auf dem Personalausweis gespeicherten geheimen Schlüssel. Dieses wird an den Diensteanbieter übermittelt.

Anhand des Pseudonyms kann der Diensteanbieter der Nutzerin bzw. dem Nutzer bei der nächsten Anmeldung den richtigen Account zuordnen. Bei ausschließlicher Nutzung des Pseudonyms erhält der Diensteanbieter keine weiteren Daten der Bürgerin bzw. des Bürgers, wie zum Beispiel Namen oder Adresse.

Da vom Personalausweis für verschiedene Online-Dienste verschiedene Pseudonyme generiert werden, lassen sich keine anbieterübergreifenden Nutzerprofile anlegen. Dadurch wird das Datenschutzniveau des Online-Ausweises deutlich gesteigert.

Bitte beachten Sie: Da das Pseudonym per gesetzlicher Festlegung an die Ausweiskarte und an jeden einzelnen Dienst gebunden ist, bedarf es bei einem Ausweiswechsel bestimmter Vorkehrungen im Vorfeld, damit die Anmeldung mit Pseudonym auch mit der neuen Ausweiskarte weiterverwendet werden kann.

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Referat DV I 4