So werden Sie Diensteanbieter
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Hier erfahren Unternehmen, welche Schritte notwendig sind, um die Berechtigung zur Nutzung des Online-Ausweises zu erhalten.
Sie erhalten Informationen
Den Online-Ausweis können Sie in alle Web-Services integrieren, bei denen sich Ihre Kundinnen und Kunden eindeutig identifizieren müssen. Die erforderlichen Daten werden sicher, medienbruchfrei und zu 100 % korrekt in Ihr IT-System übertragen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Diensteanbieter werden.
Auf weiteren Seiten hier im Personalausweisportal finden Sie diese Informationen:
- Vorteile des Online-Ausweises für Sie sowie Ihre Kundinnen und Kunden
- Einsatzmöglichkeiten für das Online-Ausweisen
- Beispiele für Onlinedienste von Unternehmen, die mit dem Online-Ausweis genutzt werden, stehen bei den Anwendungen .
Die rechtliche Grundlage für die Integration des Online-Ausweises in eigene Anwendungen ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises.
Um die im Online-Ausweis gespeicherten Daten zu verwenden, benötigen Sie eine staatliche Berechtigung, die im Gesetz als "Berechtigungszertifikat" bezeichnet wird.
Beim Online-Ausweisen identifizieren sich immer beide Seiten. Deshalb können Ihre Kundinnen und Kunden während des Online-Ausweisens sehen, wer ihre Daten erhält. Zugleich wird ihnen anhand der gültigen staatlichen Berechtigung bestätigt, dass Sie als Diensteanbieter die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Sicherheit ihrer Daten erfüllen.
Mit dem Online-Ausweis übermitteln Ihre Kundinnen und Kunden Ihnen ihre persönlichen Daten aus der Ferne. Vor Ort können Sie das Vor-Ort-Auslesen verwenden, um die Daten aus dem Chip elektronisch und ohne Schreibfehler zu übernehmen. In diesem Fall erfolgt die Identifizierung anhand eines Lichtbildabgleichs. Anschließend werden die Daten mittels Eingabe der Zugangsnummer (CAN) im Beisein und mit Wissen der identifizierten Person ausgelesen. Auch für das Vor-Ort-Auslesen, benötigen Sie eine staatliche Berechtigung.
Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes erteilt und verwaltet die staatlichen Berechtigungen.
Sie kennen die Umsetzungsschritte
Sie können zwischen mehreren Optionen wählen, wenn Sie als Diensteanbieter den Online-Ausweis in Ihre Anwendungen integrieren möchten.
Nachfolgend werden die Umsetzungsschritte detailliert erklärt. Klicken Sie einfach in der Bildergalerie auf den rechten Pfeil unter diesem Text oder wischen Sie auf Ihrem mobilen Endgerät nach links.
Sie beantragen die staatliche Berechtigung
Sie können die staatliche Berechtigung für die Nutzung des Online Ausweises mit Ihren Anwendungen auf drei Wegen beantragen:
- online im Bundesportal (empfohlen)
- schriftlich
- persönlich bei einem Termin in der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)